Mietkauf von Photovoltaik: Von Beginn an Eigentümer mit monatlichen Raten
Wer von Beginn an wirtschaftlicher Eigentümer der Photovoltaikanlage sein möchte, für den kann der Mietkauf eine sehr gute Lösung sein. Der Nutzer bezahlt den Kaufbetrag über monatliche Raten. Hier wird nach Ablauf des Vertrags das juristische Eigentum automatisch übertragen. Statt jedoch die Raten komplett als Aufwand zu geltend zu machen, können Unternehmen nur die Abschreibung und Zinskosten als Aufwand verbuchen. „Der Mietkauf bietet volle Flexibilität in der Gestaltung der Laufzeit und kann sich optimal an den Ratenvorstellungen des Unternehmens orientieren“, nennt Wulff einen Vorteil.
Die Besonderheit beim Mietkauf ist, dass der komplette Vorsteuerbetrag zum Vertragsbeginn fällig ist – anders als beim Leasing, wo die Umsatzsteuer auf monatlichen Raten berechnet wird. Unternehmen können die Vorsteuer also in voller Höhe bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung angeben.
Egal, ob sie sich für Leasing oder Mietkauf entscheiden, in jedem Fall wird die Liquidität des Unternehmens geschont. Als Einnahmen dienen bei Eigenstromnutzung die ersparten externen Stromkosten oder bei einer Einspeisung die jeweilige Einspeisevergütung.