Investitionswillige Unternehmen können heute auf eine große Bandbreite an Finanzierungslösungen zurückgreifen. Jede hat ihre ganz spezifischen Vorteile, die oft von der Situation des Unternehmens und dem konkreten Investitionsvorhaben abhängen. Mietkauf-Finanzierung bietet sich besonders dann an, wenn Sie, anders als bei Leasing , das Investitionsobjekt am Ende der Vertragsdauer auf jeden Fall behalten wollen. Denn bei Mietkauf-Verträgen geht mit der letzten Rate an den Mietkaufgeber das zivilrechtliche Eigentum automatisch an Sie über.
Wirtschaftlich gesehen sind Sie bei der Mietkauf-Finanzierung jedoch während der gesamten Nutzungszeit bereits Eigentümer des Objektes und führen es im Anlagevermögen und damit in Ihrer Bilanz. Dafür können Sie das Objekt nicht nur steuerlich abschreiben, sondern die Finanzierungszinsen als Betriebsausgaben geltend machen.
Interessant ist auch der zeitliche Aspekt dieser Finanzierungsart: Im Gegensatz zu Leasingverträgen, deren Laufzeiten deutlich unter den Vorgaben der AfA-Tabellen liegen müssen, kann beim Mietkauf die Vertragslaufzeit bis zu 100 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abdecken. Auch die Behandlung der Mehrwertsteuer ist im Vergleich zum Leasing anders: Sie ist komplett bei Vertragsbeginn fällig und damit abzugsfähig – inklusive aller Raten, möglichen Anzahlungen und der Schlussrate.