Weitervermarktung nach Ende des Vertrages
Die Objekte, für deren Nutzung der Leasingnehmer eine vereinbarte Rate zahlt, verbleiben im Besitz des Leasinggebers. Dieser hat somit die Möglichkeit, sie nach Ablauf des Vertrages weiter zu vermarkten – und beispielsweise geleaste Maschinen anderen interessierten Unternehmen als Gebrauchtmaschinen anzubieten. Um diese Weitervermarktung zu gewährleisten, enthalten viele Operate-Leasing-Verträge spezielle Versicherungen wie eine Maschinenbruchversicherung oder eine GAP-Deckung, die im Fall eines Schadens die Lücke (engl. „gap“) zwischen Wiederbeschaffungswert und Restbetrag schließt.