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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Grundlage eines zwischen einem Factoring-Kunden und einem Factor abgeschlossenen Factoring-Vertrages.
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Absonderung
Im Rahmen einer Insolvenz absonderungsberechtigt sind Gläubiger, deren Forderungen durch ein Recht an einem zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand gesichert sind, während Gegenstände, die nicht dem Schuldner gehören, herausverlangt werden können (Aussonderung).
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Abtretung
Abtretung meint die Übertragung einer Forderung von einem abtretenden Gläubiger (Zedent) an einen Abtretungsempfänger (Zessionar). Die Abtretung von Forderungen erfolgt im Factoring regelmäßig im Factoring-Vertrag zwischen dem Factoring-Kunden und dem Factor.
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Abtretungsverbot
Grundsätzlich sind Forderungen im Wege der Abtretung übertragbar. Allerdings kann dies durch Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ausgeschlossen werden. In Deutschland ist im Factoring ist dennoch aufgrund der Regelung in § 354a HGB eine Abtretung grundsätzlich wirksam, wenn das Rechtsgeschäft für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt.
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Abtretungsvermerk
Der Factoring-Kunde liefert seine Waren oder Dienstleistungen an seine Debitoren aus und erstellt diesen dafür Rechnungen, welche regelmäßig eine Anzeige über die Abtretung der Forderung zugunsten des Factors beinhalten und den Debitor verpflichten, auf das vom Factor angegebene Konto zu zahlen. Hiervon wird beim stillen Factoring eine Ausnahme gemacht.
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Abzugsquote
Unter einer Abzugsquote versteht man einen prozentualen Sicherheitseinbehalt für mögliche auftretende Wertminderungen des vom Factor angekauften Forderungsbestandes durch nachträglich erteilte Gutschriften, Rabatte, Boni, Skonti u. a.
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Aktiva
Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte eines Unternehmens verzeichnet. Diese werden nach dem Grad der Liquidität gegliedert und enthalten auch Forderungen des Unternehmens gegen dessen Debitoren.
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Aktivtausch
Durch den Einsatz von Factoring erfolgt ein Aktivtausch in der Bilanz eines Factoring-Kunden: Forderungen gegen Geld. Die Forderungen werden aus der Bilanz des Kunden in die Bilanz des Factors übertragen. Hierdurch kann der Factoring-Kunde Liquidität gewinnen. Alternativ kann eine Rückführung von Lieferanten- oder Bankverbindlichkeiten erfolgen, wodurch dann eine Bilanzverkürzung erreicht werden kann.
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Anbietungspflicht
Im Factoring-Vertrag verpflichtet sich der Factoring-Kunde gegenüber dem Factor, sämtliche zukünftig entstehenden Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Debitoren, oder auch nur bestimmte Teile hiervon (Ausschnitts-Factoring) zum Ankauf anzubieten.
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Ankauf
Im Rahmen des Factoring-Vertrages wird regelmäßig der Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren geregelt.
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Ausfallrisiko
Ausfallrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollständigen Forderungsverlustes wegen Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (Debitors).
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Ausfallschutz
Der Factor übernimmt das Ausfallrisiko regelmäßig zu hundert Prozent regresslos (Delkredere).
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Ausschnitts-Factoring
Beim Ausschnitts-Factoring verkauft ein Factoring-Kunde nur einen Teil (?Ausschnitt?) seiner Forderungen gegen Debitoren, beispielsweise nur bestimmte Abnehmergruppen, nur bestimmte Produkte und/oder Dienstleistungen.
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Aussonderung
In der Insolvenz kann derjenige Gläubiger, der geltend machen kann, dass sich in der Insolvenzmasse Gegenstände befinden, die ihm selbst und nicht dem Schuldner gehören, Herausgabe verlangen gem. § 47 Insolvenzordnung (InsO). Gegenstand des entsprechenden Aussonderungsanspruches kann eine aussonderungsfähige Sache, ein entsprechendes Recht oder auch eine Forderung sein. Zur Aussonderung berechtigen u. a. Forderungen, die im Rahmen des echten Factoring von einem Factoring-Kunden an einen Factor abgetreten wurden.
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Auszahlung
Der Factor zahlt nach Ankauf der Forderungen in der Regel 80 bis 90 % des Rechnungsbetrags aus. Die Restsumme (Abzugsquote) dient als Sicherheitseinbehalt und wird unverzüglich nach Zahlung durch den Debitor oder Eintritt des Delkrederefalles vom Factor überwiesen.
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Außenstände
Außenstände, also die noch nicht fälligen Forderungen eines Unternehmens, sind betriebswirtschaftlich gesehen ?totes Kapital?, welches sich mit Hilfe von Factoring, also dem Verkauf von Forderungen, in Liquidität umwandeln lässt.
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B2B-Factoring
"Business to Business" meint den Ankauf von Forderungen von Unternehmern (vgl. § 14 BGB) gegen andere Unternehmen, im Unterschied zu B2C-Factoring.
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B2C-Factoring
Diese aus dem Englischen kommende Bezeichnung meint Factoring von Forderungen von Unternehmern gegenüber privaten Konsumenten, vgl. § 13 BGB, im Unterschied zu B2B-Factoring.
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Bankauskunft
Eine Bankauskunft von Kreditinstituten enthält Feststellungen zu Zahlungsfähigkeit, Bonität und wirtschaftlichen Verhältnissen über den Angefragten.
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Basel II
Ein internationales Gremium von Bankenaufsichtsbehörden hat in den letzten Jahren in Basel neue Regeln für Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute erarbeitet. Während für Kreditengagements in der Vergangenheit pauschal 8 % Eigenkapital zu unterlegen waren, wird in Zukunft in Abhängigkeit vom individuellen Kreditrisiko Eigenkapital in unterschiedlicher Höhe zu unterlegen sein. Basel II gilt in wichtigen Teilen in Deutschland bereits durch Umsetzung u. a. der Solvabilitätsverordnung.
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Bestand der Forderung
Factoring-Kunden verkaufen ihre Forderungen gegen ihre Debitoren an Factoring-Institute. Da diese das zugrunde liegende Geschäft zwischen den Parteien und zu den Forderungen nicht näher kennen können, übernehmen Factoring-Kunden regelmäßig die Haftung für die Verität, also für den rechtlichen Bestand der Forderung und haben dem Factor dafür einzustehen, dass die veräußerten Forderungen tatsächlich bestehen und keine oder nur bekannte Mängeleinreden gegen die Forderungen geltend gemacht werden können. Diese Bestandshaftung ist streng zu trennen von der Haftung für die Bonität des Debitors.
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Bilanz
Bilanz meint die Aufstellung von Herkunft und Verwendung vom Kapital eines Unternehmens in Form der Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten.
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Bilanzverkürzung
Der Begriff Bilanzverkürzung bezeichnet die Verringerung der Bilanzsumme eines Unternehmens. Durch Factoring werden Forderungen aus der Bilanz des Factoring-Kunden in die Bilanz des Factors übertragen: Im Gegenzug fließt dem Factoring-Kunden Liquidität zu. Diese Liquidität kann dann zum Abbau von Bank- und/oder Lieferantenverbindlichkeiten genutzt werden, die Bilanz verkürzt sich. Hierdurch kann die Eigenkapitalquote gesteigert werden, ein entscheidendes Kriterium für das Rating bei Kreditverhandlungen mit Banken (Basel II).
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Bonität
Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit von natürlichen oder juristischen Person. Sie ist wichtige Basis für die Entscheidung, jemanden Kredit einzuräumen: Je besser die Bonität beurteilt wird, desto einfacher ist es, sich Kredit zu beschaffen.
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Bonitätsbeurteilung
Die Einschätzung zur Bonität erfolgt entweder durch einen Finanzgeber, wie einem Factor selbst, oder durch eine Rating-Agentur. Hinweise über die Kreditwürdigkeit geben auch Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien oder eine Bankauskunft.
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Bulk-Factoring
Inhouse-Factoring
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Confidential-Factoring
Stilles Factoring
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Cross-border-Factoring
Cross-border-Factoring meint Factoring über Landesgrenzen hinweg. Dies kann zum einen den Ankauf von Forderungen gegenüber ausländischen Debitoren beinhalten (Internationales Factoring) oder den Erwerb von Forderungen ausländischer Factoring-Kunden.
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Datenschutz
Datenschutz meint den Schutz von personenbezogenen Daten. Vom Datenschutz werden schwerpunktmäßig natürliche Personen geschützt, weshalb Factoring-Unternehmen, die auch B2B-Forderungen ankaufen, hier besonders sensibel reagieren.
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Debitor
Debitor meint den Schuldner von Geld oder einer Ware. Im Factoring wird der Begriff für den Abnehmer des Factoring-Kunden verwendet.
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Debitorenbenachrichtigung
Beim offenen Factoring wird der Debitor entweder durch den Factor selbst oder den Factoring-Kunden über die Abtretung der Forderungen an den Factor informiert. In der Benachrichtigung wird der Debitor zugleich regelmäßig aufgefordert, künftig nur noch direkt an den Factor zu zahlen.
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Debitorenbuchhaltung
Die Debitorenbuchhaltung ist die Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge der Debitoren des Factoring-Kunden im Rahmen des Factoring-Vertrages.
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Debitorenlimit
Das Limit ist der Höchstbetrag bis zu dem der Factor das Ausfallrisiko für einen Debitor übernimmt. Die Beurteilung des Limits erfolgt nach bank- und kreditversicherungsüblichen Kriterien. Die Prüfung des Debitorenlimits erfolgt auf Antrag des Factoring-Kunden, da die das Debitorenlimit übersteigenden Forderungen vom Factor treuhänderisch verwaltet werden.
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Debitorenmanagement
Zum Debitorenmanagement gehören die Debitorenbuchhaltung sowie das Mahn- und Inkassowesen. Im echten Factoring gehört dazu auch das regelmäßige Prüfen der Bonität der Debitoren. Die Übernahme des Debitorenmanagements gehört zum Service des Factors für seinen Factoring-Kunden.
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Delkredere
Delkredere meint die Haftung des Factors für die teilweise oder vollständige Realisierung des Ausfallrisikos einer Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Debitors.
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Delkredere-Limit
Debitorenlimit
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Delkredere-Risiko
Ausfallrisiko
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Delkredere-Schutz
Der Factoring-Kunde genießt im Rahmen des Debitorenlimits Schutz vor dem Ausfall von Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit des Debitors; vgl. Delkeredefall; Ausfallschutz
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Delkrederefall
Der Delkrederefall tritt bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit des Debitors (Insolvenz) ein. Nach einer im Factoring-Vertrag regelmäßig vereinbarten Frist gilt der Delkrerefall auch als eingetreten. Daneben können im Factoring-Vertrag individuelle Regelungen für die Annahme des Delkrederefalles bestehen.
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Deutscher Factoring-Verband e.V.
Der Deutsche Factoring-Verband e.V. wurde 1974 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. Der Verband vertritt die Interessen der deutschen Factoring-Institute auf nationaler und internationaler Ebene. Er repräsentiert die führenden Mitgliedsunternehmen mit einem Marktanteil von etwa 85 % des deutschen Factoring-Volumens. Nähere Informationen unter: www.factoring.de
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Dienstleistung
Dienstleistung durch Factoring ist eine der drei zentralen Funktionen des Factorings. Diese kann aus verschiedenen Services bestehen und umfasst häufig das Debitorenmanagement, das Mahnwesen sowie das Inkasso für den Factoring-Kunden. Optional kann auch eine laufende Überprüfung der Bonitäten der Debitoren vereinbart werden. Durch die Übernahme von Dienstleistungen durch den Factor kann der Factoring-Kunde Kosten einsparen und seine Ressourcen anderweitig einsetzen.
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EU Forum for the Factoring and Commercial Finance Industry (EUF)
Die in 2009 gegründete EUF ist die Interessenvertertung der europäischen Factoringbranche auf EU-Ebene und hat ihren Sitz in Brüssel. Weitere Informationen finden Sie demnächst unter: www.euf.eu.com
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Echtes Factoring
Beim Echten Factoring kauft der Factor Forderungen regresslos (also ohne Möglichkeit des Rückgriffs auf den Factoring-Kunden), im Rahmen der eingeräumten Debitorenlimite an; im Unterschied zum Unechten Factoring.
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Eigentumsvorbehalt, verlängerter
Lieferanten behalten sich bei Lieferung von Waren regelmäßig das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware vor, bis der komplette Kaufpreis bezahlt ist. Der Belieferte darf im ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang die Ware weiterverkaufen, mit der Maßgabe, dass der Abnehmer dem ihm aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Zahlungsanspruch gegen Dritte im Voraus an den Lieferanten abtritt.
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Export-Factoring
Export-Factoring ist eine Form des internationalen Factorings für grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsgeschäfte. Unternehmen (Exporteure) nehmen dabei Leistungen eines inländischen Factors in Anspruch. Dieser wickelt das Geschäft entweder direkt oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners in den jeweiligen Ländern ab.
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Factor
Der Factor ist der Anbieter der Finanzdienstleistung Factoring. Die in Deutschland tätigen Factoring-Institute bieten ihren Kunden verschiedene (Factoring-Varianten) an, die sich nach dem Bedarf der Kunden richten. Die führenden deutschen Factoring-Institute sind im Deutschen Factoring-Verband vertreten.
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Factorabilität
Unter Factorabilität versteht man die Eignung von Forderungen für einen Ankauf im Factoring ohne einseitiges Risiko für den Factor. Vorrausetzung ist das Vorliegen einer vollständig erbrachten Lieferung oder Leistung, deren wertmäßiger Bestand nicht nachträglich gefährdet ist.
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Factoring
Factoring ist eine moderne Finanzdienstleistung, die der Umsatzfinanzierung dient. Ein Factor kauft dabei Geldforderungen aus Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitoren) an im Rahmen festgelegter Debitorenlimite. Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderungen leistet der Factor an den Factoring-Kunden umgehend Zahlungen, die sich an der Höhe der Forderungen orientieren. Factoring hat dabei im Wesentlichen drei Funktionen: Liquidität, Delkredereschutz sowie Dienstleistung.
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Factoring-Branche
Industrie-, Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen aus mehr als 30 Branchen nutzen seit Jahrzehnten die Vorteile des Factorings. Zu den Factoring-Kunden gehören zunehmend auch Unternehmen, die internationales Factoring betreiben. Die wichtigsten Factoring-Branchen sind unter anderem (in alphabetischer Reihenfolge): Elektrotechnik und Feinmechanik, Fahrzeugbau, Handel, Handelsvermittlung und Großhandel, Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Herstellung von Metallerzeugnissen, Herstellung von Möbeln und Schmuck, Maschinenbau, Metallerzeugung und -verarbeitung, Nahrungsmittelgewerbe, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe, sonstiges verarbeitendes Gewerbe, Textil- und Bekleidungsgewerbe.
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Factoring-Entgelt
Das Factoring-Entgelt beinhaltet regelmäßig den Preis für die Übernahme des Ausfallrisikos und des Debitorenmanagements durch den Factor. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Risiko auf Debitoren- und Factoring-Kundenseite sowie dem Arbeitsaufwand und schwankt daher (Kosten des Factorings)
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Factoring-Kunde
Forderungsverkäufer
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Factoring-Quote
Die Factoring-Quote misst das Verhältnis zwischen dem angekauften Forderungsvolumen der deutschen Factoring-Institute und dem Bruttoinlandsprodukt. Die Factoring-Quote überstieg 2006 in Deutschland erstmals die 3 %. Im Vergleich zu anderen Ländern wie Italien, Großbritannien und Spanien ist aber noch deutliches Wachstumspotential vorhanden.
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Factoring-Vertrag
Im Factoring-Vertrag werden in einem Rahmenvertrag zwischen Factor und Factoring-Kunden Rechte und Pflichten näher geregelt. Kernbereiche sind die Anbietungspflicht für Forderungen, die Ankaufspflicht des Factors im Rahmen der vereinbarten Delkredere-Limite sowie die Haftung des Factoring-Kunden für den rechtlichen Bestand der Forderung.
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Factors Chain international (FCI)
Die 1968 gegründete Factors Chain International (www.factors-chain.com) mit Sitz in Amsterdam ist eines der großen Netzwerke international tätiger Factoring-Gesellschaften.
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Finanzierungsfunktion
Forderungsverkauf (Factoring) ermöglicht die Freisetzung des in den Forderungen gebundenen Kapitals und erweitert damit den zur Entwicklung des Kerngeschäftes zur Verfügung stehenden Cash Flow/Liquidität des Factoring-Kunden (Liquidität).
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Finanzierungskosten
Die Finanzierungskosten im Factoring meinen das Zinsentgelt für den Zeitraum der Kapitalüberlassung bis zum Eingang der Debitorenzahlung bzw. einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt (Delkrederefall); Kosten des Factorings
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Finanzierungsrahmen
Der Finanzierungsrahmen ist die Summe, die unter Beachtung des Factoring-Vertrages dem Factoring-Kunden zur Verfügung gestellt wird.
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Forderung
Als Forderung bezeichnet man juristisch einen schuldrechtlichen Anspruch. In der Bilanz eines Unternehmens sind dies die ausstehenden Gelder aus offenen Lieferungen von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen.
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Forderungsabtretung
Die Abtretung von Forderungen ist nach der Legaldefinition in § 398 BGB die Übertragung einer Forderung von dem Gläubiger ("Zedent") auf einen anderen (?Zessionar?). Sie erfolgt im Factoring regelmäßig durch Bestimmungen im Factoring-Vertrag.
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Forderungsausfall
Begleicht ein Debitor seine Rechnungen nicht und ist eine Vollstreckung in das Vermögen des Debitors erfolglos, spricht man von einem Forderungsausfall.
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Forderungslaufzeit
Die Forderungslaufzeit umfasst die Zeit von der Rechnungsstellung bis zum Zahlungseingang. Die Forderungslaufzeit ist in der Regel länger als das vereinbarte Zahlungsziel.
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Forfaitierung
Der Begriff Forfaitierung meint den mittel- und langfristigen Ankauf von (Einzel-) Forderungen unter Verzicht auf Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall. Dieser haftet für den Bestand der verkauften Forderungen (Veritätshaftung). Der Verkäufer der Forderung wird "Forfaitist", der Käufer "Forfaiteur" genannt.
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Full-Service-Factoring
Standard-Factoring
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Funktion des Factorings
Factoring als moderne Finanzierungsform hat verschiedene Funktionen. Die drei wichtigsten sind: 1.) Finanzierung, 2.) Delkredere 3.) Dienstleistung für den Kunden.
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Fälligkeit
Dieser juristischer Fachbegriff definiert den Zeitpunkt, ab welchem ein Gläubiger einen Anspruch gegen einen Schuldner geltend machen kann. Dieser Zeitpunkt ist meist vertraglich geregelt, kann sich indes auch aus den Umständen ergeben.
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Fälligkeits-Factoring
Fälligkeits-Factoring ist eine Factoring-Variante, bei welcher der Factoring-Kunde die Vorteile der vollständigen Absicherung gegen Ausfallrisiko und eine Entlastung beim Debitorenmanagement nutzt und auf eine sofortige Regulierung des Kaufpreises durch den Factor zunächst verzichtet.
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Globalzession
Unter Globalzession versteht man die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen.
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Gläubiger
Der Begriff Gläubiger bezeichnet denjenigen, der gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Erbringung einer Leistung oder der Zahlung einer Forderung hat.
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Import-Factoring
Import-Factoring ist eine Sonderform des internationalen Factoring bei dem ein inländischer Factor Forderungen eines ausländischen Factors gegenüber inländischen Debitoren ankauft oder einzieht. Das kann entweder mit oder ohne Übernahme des Delkredererisikos erfolgen.
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Inhouse-Factoring
Bei dieser Factoring-Variante nutzt der Factoring-Kunde die sofort zur Verfügung stehende Liquidität sowie den Delkredereschutz des Factorings, verzichtet aber auf weitergehende Dienstleistungen des Factors. Der Factoring-Kunde führt bei dieser Factoring-Variante die Debitorenbuchhaltung und das Debitorenmanagement bis auf Widerruf treuhänderisch für den Factor (Bulk-Factoring).
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Inkasso
Mit Inkasso wird der Einzug von Forderungen bezeichnet. Im Rahmen des Factorings gehört das Inkasso mit zum Debitorenmanagement und entlastet den Factoring-Kunden.
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Inkasso-Forderungen
Inkasso-Forderungen sind von einem Factor nicht angekaufte, sondern an diesen nur zum Einzug treuhänderisch abgetretene Forderungen.
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Insolvenz
Insolvenz meint die Eigenschaft eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht nachkommen zu können, wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Factoring-Institute sind als Aussonderungsberichtigte gem. § 47 InsO bezüglich der ihnen gehörenden Forderungen besonders gesichert in der Insolvenz des Factoring-Kunden.
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International Factors Group (IFG)
Die in den frühen 1960er Jahren gegründete International Factors Group (www.ifgroup.com) mit Sitz in Brüssel ist eines der großen Netzwerke international tätiger Factoring-Gesellschaften.
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Internationales Factoring
Internationales Factoring meint das Factoring für Forderungen aus grenzüberschreitenden Geschäften und wird je nach Sitz des Factoring-Kunden als Export- oder Import-Factoring bezeichnet. Das Geschäft wird dabei entweder auf direktem Wege oder unter Einschaltung eines Factoring-Partners für internationale Kooperationen in den jeweiligen Ländern abgewickelt.
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Kaufpreis
Als Gegenleistung für den Kauf der Forderung zahlt der Factor an den Factoring-Kunden umgehend den Kaufpreis für die Forderungen aus. Dieser Kaufpreis entspricht dem Brutto-Rechnungsbetrag der angekauften Forderung abzüglich Skonti, Boni, Rabatten oder sonstiger von Debitor geltend gemachter Abzüge sowie eines Diskonts für die individuell vereinbarten Leistungen des Factors (Debitorenmanagement, Delkredereübernahme) sowie die Finanzierung der Forderungen.
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Kaufpreiseinbehalt
Vom Kaufpreis der Forderungen behält der Factor in der Regel zunächst 10 % bis 20 % der angekauften Forderungssumme ein. Mit diesem Betrag werden eventuelle Mängeleinreden der Debitoren, Aufrechnungen, Boni, Skonti, Rabatte u. ä. abgedeckt. Der zunächst einbehaltene Betrag wird nach Zahlung des Debitors oder spätestens im Delkrederefall unverzüglich an den Kunden ausbezahlt.
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Konzentrationsklausel
Die Konzentrationsklausel bestimmt die maximal zulässige Höhe des Forderungsbestandes eines Debitors im Verhältnis zum Gesamtbestand der Forderungen eines Factoring-Kunden.
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Kosten des Factorings
Die Kosten des Factorings setzen sich aus den Zinsen für die Finanzierung der Forderungen und dem Factoring-Entgelt zusammen. Zusätzlich können z. B. für die Prüfung der Bonität der Debitoren weitere Kosten des Factorings entstehen.
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Kreditversicherung
Der Abschluss einer Kreditversicherung dient dazu, sich vor dem Ausfallrisiko des Debitors zu schützen. Im Unterschied zum Factor übernimmt eine Kreditversicherung das Ausfallrisiko regelmäßig nicht zu einhundert Prozent.
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Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Factoring ist nach dem KWG eine Finanzdienstleistung, so dass Factoringunternehmen grundsätzlich als Finanzdienstleistungsinstitute einzustufen sind.
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Leasing
Der Begriff Leasing meint die Gebrauchsüberlassung eines Leasinggutes vom Leasinggeber an den Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts. Wie Factoring stellt auch Leasing eine Form, alternativer Finanzierung, gerade für den Mittelstand dar.
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Lieferantenkredit
Absatzpolitisches Instrument bei dem der Lieferant seinen Abnehmern ein verlängertes Zahlungsziel gewährt. Dies führt zu einer Liquiditätsbindung, die durch Eigenkapital oder Bankkredite finanziert werden muss. Durch Forderungsverkauf im Rahmen des Factorings steht der erwirtschaftete Cash Flow dem Unternehmen frühzeitig und endgültig zur Verfügung (Liquidität).
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Mahnwesen
Das Mahnwesen erfasst und verwaltet die offenen, fälligen Forderungen eines Unternehmens gegenüber seinen Debitoren. Der damit befasste Unternehmensbereich wird als Forderungsmanagement bezeichnet.
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Mängel
Mit Mängeln werden Fehler einer gelieferten Ware oder einer Dienstleistung bezeichnet. Mängel können den Debitoren berechtigten, die an ihn von dem Factoring-Kunden gestellten Rechnung insgesamt oder in Teilen nicht erfüllen zu müssen. Berechtigte Mängel haben daher auch Einfluss auf das Verhältnis Factor und Factoring-Kunde.
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Offene-Posten-Liste
Die Offene-Posten-Liste (?OP-Liste?) stellt eine Übersicht über gestellte, indes noch nicht bezahlte Rechnungen eines Unternehmens dar. Sie listet die Fälligkeitsdaten jeder einzelnen Rechnung auf. Dem Factor dient die OP-Liste eines Factoring-Kunden als Informations- und Kontrollinstrument.
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Offenes Factoring
Bei dieser in Deutschland vorherrschenden Form des Factorings werden die Debitoren über die Zusammenarbeit mit dem Factor durch den Factoring-Kunden informiert. Im Gegensatz dazu stilles Factoring.
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One-Factor-System
Im Unterschied zum Two?Factor-System wickelt der Factor hier Export-Factoring ohne ausländische Factoringpartner in den jeweiligen Ländern ab. Die Einräumung von Debitorenlimiten erfolgt i.d.R. auf Basis einer Kreditversicherung des Factors. Der Einzug der Forderungen gegenüber den ausländischen Debitoren erfolgt direkt.
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Ottawa-Konvention
Seit dem Jahr 1998 ist die sog. Ottawa-Konvention über internationales Factoring in Deutschland gültig. Sie regelt nicht nur das Factoring-Geschäft sondern vereinheitlicht die Abtretung von Forderungen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr. (BGBl. II 1988, 172)
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Prioritätsprinzip
Forderungen werden durch Abtretung erworben. Im Falle mehrfacher Abtretung gilt nach dem Prioritätsprinzip, das die zeitlich nachrangige Abtretung der zuvor erfolgten Abtretung gegenüber unwirksam ist. In diesem Fall kann der nachträgliche Erwerber grundsätzlich kein Recht an der Forderung erwerben.
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Rabatte
Rabatte sind meist prozentual bemessene Preisnachlasse vom üblichen Listen-Preis (Netto-Verkaufspreis) einer Ware. Rabatte werden beispielsweise als Kaufanreize von Lieferanten gewährt.
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Rating
Von Agenturen und/oder Kreditinstituten werden für Unternehmen vor einer Kreditvergabe individuelle Analysen zu deren Bonitäten erstellt, welche die Ausfallwahrscheinlichkeit des analysierten Unternehmens abbilden sollen und welche die für die Bonitätsbeurteilung des Factoring-Kunden berücksichtigt werden.
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Reverse-Factoring
Reverse Factoring meint ?umgekehrtes? Factoring und zielt im Gegensatz zum klassischen Factoring auf die Einkaufsseite eines Unternehmens ab. Initiator dieses Factoringverfahrens ist nicht der Lieferant, sondern der Abnehmer von Waren oder Dienstleistungen, d.h. der Debitor.
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Risikoübernahme
Delkredereschutz
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Service des -> Factors
Dienstleistung
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Sicherheitseinbehalt
Der Sicherheitseinbehalt dient dem Factor als Ausgleich von möglichen vereinbarten Rabatten, Skonti oder eventuellen Einreden wegen Mängeln bzgl. der abgetretenen Forderungen. Meist beträgt der Sicherheitseinbehalt zwischen 10 % und 20 % der angekauften Forderungen und wird bei Fälligkeit verrechnet bzw. an den Factoring-Kunden ausbezahlt.
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Silo-Prinzip
Factoring ist der revolvierende Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren im Rahmen eingeräumter Debitorenlimite. Wenn ein auf einen Debitoren gezeichnetes Limit ausgeschöpft ist, werden weitere Forderungen gegen diesen Debitor erst wieder ankaufsfähig, wenn ein Teil der angekauften Forderungen beglichen wurde. Die neu angedienten Forderungen rücken dann wie in einem Silo in den frei gewordenen Finanzierungsrahmen nach.
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Skonto
Unter Skonto versteht man den prozentualen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Bezahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Vereinbarte Skonti mindern den Rechnungsbetrag und werden regelmäßig durch den Sicherungseinbehalt abgedeckt.
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Standard-Factoring
Das Standard-Factoring umfasst neben der umsatzkongruenten Finanzierung der angekauften Forderungen auch die Absicherung des Risikos des Forderungsausfalls (Delkredererisiko) des Factoring-Kunden sowie eine Entlastung beim Debitorenmanagement, welches bei dieser Factoring-Variante vom Factor übernommen wird.
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Stilles Factoring
Beim stillen Factoring werden die Debitoren nicht über den Verkauf der Forderungen vom Factoring-Kunden an den Factor informiert.
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Two-Factor-System
Zwei-Factor-System Beim Zwei-Factor-System bedient sich ein inländischer Factor einer Korrespondenzgesellschaft eines Factors zur Abwicklung des Geschäftes im Ausland, vgl. im Unterschied dazu One-Factor-System.
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Uncitral -Konvention
Die UNCITRAL-Konvention über internationale Forderungsabtretungen (vgl. UNCITRAL-Dokument A/CN.9/WG.II/WP.104 vom 16.7.1999) enthält Bestimmungen überAbtretungen und Forderungen, Abtretungsverbote, Garantien des Zedenten, Drittschuldnerverständigung, Rechte des Schuldners und Mehrfachabtretungen und vereinheitlicht die Übertragung internationaler Rechnungen und grenzüberschreitender Abtretungen. Deutschland und die Europäische Union haben diese Konvention, anders als Liberia (2005), Luxemburg (2002), Madagaskar (2003), USA (2003), leider noch nicht ratifiziert.
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Unechtes Factoring
Beim so genannten unechten Factoring kann der Factor, im Unterschied zum echten Factoring, bei Nichtzahlung des Debitors wieder auf den Factoring-Kunden zurückgreifen.
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Varianten des Factorings
B2B-, B2C-, Bulk-, Confidential-, Cross-border-, Echtes-, Export-, Fälligkeits-, Full-Service-, Import-, Inhouse-, Offenes-, Reverse-, Standard-, Stilles-, Unechtes-Factoring
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Veritätshaftung
Der Verkäufer der Forderung, also der Factoring-Kunde, haftet dem Factor gegenüber für den rechtlichen Bestand der Forderung, also dafür dass die verkaufte Forderung tatsächlich besteht.
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verlängerter Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt verlängerter
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Wachstumsfinanzierung
Factoring ist eine Form umsatzkongruenter Finanzierung, das heißt, dass bei steigenden Umsätzen und Wachstum im Rahmen der Limite auf die anzukaufenden Forderungsvolumina steigen können. Factoring finanziert so Unternehmenswachstum.
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Zahlungsziele
Lieferantenkredit
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Zedent
Mit Zedent wird der bisherige Gläubiger bezeichnet, der seine Forderung an einen neuen Gläubiger (den Zessionar) abtritt. Im Factoring ist dies regelmäßig der Factoring-Kunde.
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Zentralregulierer
Durch eine Zentralregulierung werden die Rechnungen vieler Lieferanten, beispielsweise an die Mitglieder einer Einkaufskooperation, von einer zentralen Stelle erfasst, bearbeitet und reguliert. Da die Mitglieder ihre entsprechenden Forderungen auch an den Zentralregulierer abtreten, ist im Factoring u. a. darauf zu achten, dass der Prioritätsgrundsatz beachtet wird.
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Zessionar
Mit Zessionar wird der neue Gläubiger einer vom Zedenten abgetretenen Forderung bezeichnet, im Factoring ist dies regelmäßig der Factor.
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Zessionskredit
Bei einem Zessionskredit handelt sich um einen kurzfristigen Barkredit, der durch Abtretung offener Forderungen eines Unternehmens besichert wird. In der Regel beleihen Kreditinstitute nur inländische Forderungen und pauschal lediglich in Höhe von 30 % bis 60 % des abgetretenen gesamten Forderungsbestandes. Factoring ist daher für viele Unternehmen betriebswirtschaftlich interessanter.
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Zwei-Factor-System
Two-Factor-System