Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme von Hinweisen auf mögliche compliance-relevante Verstöße gegen Gesetze oder sonstige Unternehmensvorschriften (z.B. Korruption, Betrug, Geldwäsche, Umweltverstöße, Menschenrechtsverstöße, Verstöße innerhalb Lieferketten). Untersuchungen zeigen, dass häufig Hinweise Dritter zur Aufklärung wirtschaftskrimineller Handlungen führen. Deshalb haben wir ein System eingerichtet mit dem sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch Dritte (z.B. Kunden, Lieferanten, externe Mitarbeiter/innen) Hinweise auf kriminelle Handlungen und sonstige Compliance-Verstöße geben können. Zudem bietet sich die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über unsere Ombudsperson. Die Wahrung des Vertraulichkeitsgebots steht im gesamten Hinweisgeberprozess und über jeden Meldeweg an oberster Stelle.
Hinweise können alternativ auch an eine externe Meldestelle adressiert werden. Hierfür stehen die
Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie die
Hinweisgeberstelle des Bundesamts für Justiz zur Verfügung.
Grundsätzlich steht es hinweisgebenden Personen zur freien Entscheidung, welchen Meldeweg sie wählen.
Hier finden Sie unsere
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Kontaktdaten unserer Ombudsperson
Buchert Jacob Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kaiserstraße 22
60311 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (69) 710 33 330
Fax: +49 (69) 710 34 444
E-Mail: Kanzlei@dr-buchert.de
Website: Kanzlei Dr. Buchert & Partner
Zum Kontaktformular der Ombudsperson, Herr Dr. Rainer Buchert:
https://www.ombudsperson-frankfurt.de/de/kontaktformular/
Wählen Sie auf der Website der Ombudsperson links oben die Sprache, in der Sie die Meldung verfassen möchten.