Wie sich IFRS 16 auf Ihre Rechnungslegung auswirkt
Ihr Unternehmen bilanziert nach den International Financial Reporting Standards - kurz IFRS genannt? Seit 2019 bedeutet das für Sie: grundsätzlich sind alle Leasing-, Miet- und Untermietverträge bilanziell zu erfassen.
Mit der Anwendung von IFRS 16 seit 1. Januar 2019 werden bei Unternehmen, deren Bilanzierung nach IFRS 16 erfolgt, alle Leasingverhältnisse "on balance" erfasst. Diese Umstellung wirkt sich auf den Abschluss aus: Bei schrumpfender Eigenkapitalquote erhöhen sich Bilanzsumme und Verschuldung.
Nicht alle Änderungen sind nachteilig: im operativen Ergebnis wird nämlich nicht mehr der gesamte Leasingaufwand erfasst, sondern nur Abschreibungen auf das Nutzungsrecht, während die Zinsaufwendungen erst im Finanzergebnis sichtbar werden. So sorgt IFRS 16 für ein höheres operatives Ergebnis – ein Vorteil für Unternehmen, die danach beurteilt werden.
Für viele Unternehmen besteht nun Beratungs- und Handlungsbedarf.
Als Ihr Leasingpartner beraten wir Sie umfassend, indem wir Ihre bestehenden Leasingverhältnisse identifizieren, beurteilen und relevante Daten bereitstellen. Außerdem erläutern wir Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten rund um IFRS 16. Vom Leasing geringwertiger Objekte ≤ 5.000 $ bis zu Factoring bietet die Deutsche Leasing Gruppe zahlreiche für IFRS 16 optimierte Lösungen an.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Bilanzierung nach IFRS
Dr. Harald Helmschrott, Projektleiter IFRS 16-Lösungen, berät Sie gerne zu
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Identifikation und Beurteilung bereits bestehender Leasing- und Mietverhältnisse
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Bereitstellung (ggf. auch historischer) accounting-relevanter Daten nach dem Standard des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL)
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Klärung des Handlungsbedarf vor Erstanwendung
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Analyse und Optimierung Ihrer Produkte hinsichtlich IFRS 16 für Ihre Endkunden
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Gestaltungsmöglichkeiten zum Beispiel mittels Factoring über unsere DFB, Deutsche Factoring Bank GmbH und von asset-basierten Dienstleistungen der DSS, Deutsche Services und Solutions GmbH
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Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten zukünftiger Leasing- und Mietverträge zu IFRS 16 im Hinblick auf Ihre finanziellen und sonstigen Ziele
Drei Fakten, die Sie bei der Rechnungslegung nach IFRS kennen sollten:
Leasing, Miet- und Untermietverträge werden bilanziell erfasst
IFRS 16 betrachtet Leasing als Kauf von Nutzungsrechten an Vermögenswerten.
Die Bilanzierung von Leasing- und Mietverhältnissen wird damit der Bilanzierung von Finanzierungen angenähert. Die Folge sind erhebliche Umbrüche in der Bilanzierung von Leasingverträgen. Als Leasingnehmer stehen Sie einerseits vor erheblichen finanzierungs- und reportingstrategischen Herausforderungen. Andererseits eröffnet sich Ihnen bilanzpolitisch neuer Spielraum.
Fast alle Verträge sind betroffen
Mit wenigen Ausnahmen treffen die neuen Regelungen auf alle Leasing- und Mietverträge inklusive Untermietverhältnisse zu. Zu den Ausnahmen zählen kurzfristige Leasingverhältnisse mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten sowie sogenannte Low-Value Assets bis etwa 5.000 $, wie zum Beispiel Laptops, Büromöbel, Transportboxen und Rollcontainer.
Die Umstellung erfolgte zum 1. Januar 2019
IFRS 16 muss für die seit dem 1.1.2019 beginnenden Berichtsperioden angewendet werden. Eine optimale Vorbereitung sollte nicht nur den Blick auf bestehende Vertragsgestaltungen, Abläufe und Reportings richten, sondern sollte auch die Analyse von neuen IFRS 16 optimierten Leasing- und Servicegestaltungen umfassen.