Hessen: Seit 2023 müssen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen und landeseigenen Gebäuden eine Solaranlage installiert werden. Bei landeseigenen Stellplätzen greift die Pflicht bereits ab 35 Plätzen. Eine vergleichbare Regelung für Gebäude in Privatbesitz gibt es jedoch nicht.
Niedersachen: Ab dem 1. Januar 2025 greift die Solarpflicht für alle neu errichteten Wohngebäude und bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Seit 2023 gilt diese beim Neubau von Nichtwohngebäuden. Zugleich müssen Bauherren neue Wohngebäude nun zumindest für die spätere Installation einer Photovoltaik-Anlage konzipieren.
Nordrhein-Westfalen: Ab 2025 wird die Pflicht dann auch auf private Neubauten und 2026 schließlich auf private und gewerbliche Dachsanierungen erweitert. Das Land hat seit 2023 eine Solarpflicht für alle neuen öffentlichen Liegenschaften, wie etwa Schulen, Hallen oder Schwimmbäder. Bei gewerblichen Neubauten muss seit Anfang 2024 eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach.
Mecklenburg-Vorpommern: Derzeit gibt es keine Solarpflicht, die Landesregierung plant aber eine Einführung im Rahmen des Klimaschutzgesetzes.
Rheinland-Pfalz: Seit 2023 gibt es eine Pflicht, bei Gewerbeneubauten mit mehr als 100 Quadratmeter Nutzfläche sowie bei Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen. Seit 2024 gilt die Solarpflicht auch für Neubauten oder Dachsanierungen von Gebäuden des Landes oder der Kommunen. Bei Wohngebäuden, bei denen der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 eingeht, muss das Dach für eine eventuelle spätere Installation einer Photovoltaikanlage vorbereitet werden.
Saarland: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.
Sachsen: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.
Sachsen-Anhalt: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.
Schleswig-Holstein: Die Landesregierung in Schwerin hat das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein überarbeitet und am 1. Oktober 2024 verabschiedet. Es sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2025 beim Neubau von Wohngebäuden, bei größeren Dachrenovierungen von Nichtwohngebäuden und sowie bei Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen Photovoltaikanlagen gebaut werden.
Thüringen: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.
Unabhängig der regionalen Vorgaben: Photovoltaikanlagen bieten ein enormes Potenzial für Unternehmen da sie sich mit der Produktion von umweltfreundlichem Strom die eigenen Energiekosten deutlich verringern können.