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Solardachpflicht: Was ändert sich 2025?

Solardachpflicht: Was ändert sich 2025?

Was Unternehmen und Immobilienbesitzer beachten müssen

Die Politik will mit einer Solardachpflicht den Wandel zu erneuerbarer Energie forcieren. „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel werden“, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Wie ist der Stand der Dinge? In welchen Bundesländern gilt bereits was und was ist bundesweit geplant?

Erfahren Sie in unserem Artikel:

  • Die Bundesregierung überlässt die Regelung zur Solardachpflicht den Ländern.
  • Unternehmen müssen sich vor allem bei Neubauten, Dachsanierungen und -umbauten sowie beim Bau von Parkflächen mit der PV-Pflicht auseinandersetzen.
  • Mit Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland gibt es noch fünf Länder ganz ohne Solardachpflicht.

Der Umbau in Energieversorgung in Richtung erneuerbare Energien hat politisch höchste Priorität. Das Klimaschutzgesetz ist der Kern der nationalen Klimapolitik. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Stromerzeugung aus der Kraft der Sonne und die Nutzung der Dachflächen im Land für Photovoltaik-Anlagen. Laut einer Analyse des Projektentwicklers für Industrie- und Logistikimmobilien Garbe Real Estate könnten auf Gewerbedächern in Deutschland bis zu 36,6 Gigawatt Sonnenstrom erzeugt werden. Aktuell sind allerdings erst weniger als zehn Prozent der Dachflächen dieser Gebäude mit Photovoltaikanlagen ausgestattet.
 
Deshalb treiben auch Bund und Länder den Ausbau der Photovoltaik voran. Unter anderem mit einer sogenannten Solar- oder Solardachpflicht. Gemeint sind Gesetze, die Immobilienbesitzern vorschreiben, Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern zu installieren – in der Regel bei Neubauten und umfangreichen Dachsanierungen.

Allerdings gibt es bisher keine bundeseinheitliche Regelung. Welche Vorgaben und Ausnahmen gelten, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Zum Teil gilt die Pflicht für Neubauten, aber auch für Bestandsimmobilien, die renoviert werden, sowie für öffentliche Parkplätze. Unternehmen und Immobilienbesitzer sollten die Regelungen im Blick haben und bei ihren Planungen berücksichtigen. Lesen Sie hier, was in Ihrem Bundesland gilt:

Baden-Württemberg: Bereits zum 1. Januar 2022 wurde die Solardachpflicht für alle Neubauten – Wohn- und Nichtwohngebäude – eingeführt. Seit dem 1. Januar 2023 gilt diese Pflicht auch bei einer grundlegenden Dachsanierung. Laut dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) muss demnach auf der „für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung installiert“ werden. Ausnahmen gelten, wenn der Solardachpflicht andere Auflagen entgegenstehen, etwa die einer Dachbegrünung.

Bayern: Ab dem 1. Januar 2025 soll die Pflicht auf alle Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden ausgeweitet werden. Sie erweitert die seit 2023 in Kraft getretene Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude. Andere Nicht-Wohngebäude sollen seitdem auch verpflichtend eine Solaranlage erhalten. Für Wohngebäude besteht keine Pflicht - es ist aber eine Soll-Bestimmung geplant.

Berlin: Seit 2023 gilt die Solardachpflicht grundsätzlich für private und gewerbliche Neubauten. Aber auch für bestehende Immobilien, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird und die Gebäudenutzfläche größer als 50 Quadratmeter ist. Mindestens 30 Prozent der verfügbaren Dachfläche soll für Photovoltaik genutzt werden.

Brandenburg: Es gilt eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien, die seit diesem Jahr das Dach vollständig erneuert werden oder ein Bauantrag für ein neues Gebäude eingereicht wird. Das Dach muss dazu mindestens 50 Quadratmeter Fläche haben.

Bremen: Für alle Neubauten gilt die Solarpflicht wenn der Bauantrag nach dem 1. Juli 2025 eingeht und erweitert die seit diesem Jahr gültige Solardachpflicht für Sanierungen von Dächern, wenn mindestens 80 Prozent der Dachfläche grundlegend saniert werden. 

Hamburg: Seit 2023 gilt für die Dächer von Neubauten die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus sind seit diesem Jahr auch Bestandsgebäude bei wesentlichen Umbauten des Daches davon betroffen. Allerdings nur, wenn die Bruttodachfläche 50 Quadratmeter oder größer ist. Immobilien mit kleineren Dächern sind von der Pflicht befreit.

Aktuelle Regelungen der Bundesländer zur Solardachpflicht

Hessen: Seit 2023 müssen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen und landeseigenen Gebäuden eine Solaranlage installiert werden. Bei landeseigenen Stellplätzen greift die Pflicht bereits ab 35 Plätzen. Eine vergleichbare Regelung für Gebäude in Privatbesitz gibt es jedoch nicht.

Niedersachen: Ab dem 1. Januar 2025 greift die Solarpflicht für alle neu errichteten Wohngebäude und bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Seit 2023 gilt diese beim Neubau von Nichtwohngebäuden. Zugleich müssen Bauherren neue Wohngebäude nun zumindest für die spätere Installation einer Photovoltaik-Anlage konzipieren.

Nordrhein-Westfalen: Ab 2025 wird die Pflicht dann auch auf private Neubauten und 2026 schließlich auf private und gewerbliche Dachsanierungen erweitert. Das Land hat seit 2023 eine Solarpflicht für alle neuen öffentlichen Liegenschaften, wie etwa Schulen, Hallen oder Schwimmbäder. Bei gewerblichen Neubauten muss seit Anfang 2024 eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach. 

Mecklenburg-Vorpommern: Derzeit gibt es keine Solarpflicht, die Landesregierung plant aber eine Einführung im Rahmen des Klimaschutzgesetzes.

Rheinland-Pfalz: Seit 2023 gibt es eine Pflicht, bei Gewerbeneubauten mit mehr als 100 Quadratmeter Nutzfläche sowie bei Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen. Seit 2024 gilt die Solarpflicht auch für Neubauten oder Dachsanierungen von Gebäuden des Landes oder der Kommunen. Bei Wohngebäuden, bei denen der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 eingeht, muss das Dach für eine eventuelle spätere Installation einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge vorbereitet werden. 

Saarland: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.

Sachsen: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.

Sachsen-Anhalt: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.

Schleswig-Holstein: Die Landesregierung in Schwerin hat das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein überarbeitet und am 1. Oktober 2024 verabschiedet. Es sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2025 beim Neubau von Wohngebäuden, bei größeren Dachrenovierungen von Nichtwohngebäuden und sowie bei Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen Photovoltaikanlagen gebaut werden.

Thüringen: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.

Unabhängig der regionalen Vorgaben: Photovoltaikanlagen bieten ein enormes Potenzial für Unternehmen da sie sich mit der Produktion von umweltfreundlichem Strom die eigenen Energiekosten deutlich verringern können.

Praxisbeispiel: Bauunternehmen Bachl

Hohe Stromkosten belasten Unternehmen. Die eigene Solaranlage wird für viele Betriebe zur Alternative. Wie das in der Praxis gelingen kann, zeigt das Erfolgsbespiel der Firma Bachl, einem Bauunternehmen aus Niederbayern, das sich auf Dämmstofftechnik spezialisiert hat:

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