Nach dem Greenhousegas Protocol können drei Formen von Geltungsbereichen, in denen Unternehmen oder Organisationen Treibhausgase emittieren unterschieden werden. Diese Geltungsbereiche werden im englischen als “Scopes” bezeichnet.
Scope-1-Emissionen: sind Emissionen aus denjenigen Quellen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der Organisation befinden, z.B. der Fuhrpark.
Scope-2-Emissionen: sind Emissionen aus eingekauftem Strom oder Wärme, die vom Unternehmen verbraucht, aber anderswo erzeugt werden, z. B. der Stromverbrauch eines Unternehmens.
Scope-3-Emissionen: Ergebnis von Aktivitäten aus Anlagen, die sich nicht im Besitz oder unter der Kontrolle der berichtenden Organisation befinden, die die Organisation aber indirekt in ihrer Wertschöpfungskette beeinflusst, z.B. Dienstreisen oder die Emissionen eines Lieferunternehmens.
Bei der Berichterstattung müssen die Scope 1- und 2- Emissionen bilanziert werden. Die Bilanzierung der Scope 3-Emissionen ist hingegen optional.