Eigentumsverhältnisse beim Mietkauf von Maschinen
Wer sich für Maschinen-Mietkauf entscheidet, ist bereits während der gesamten Laufzeit wirtschaftlicher Eigentümer. Das bedeutet, dass das Investitionsobjekt während der gesamten Nutzungszeit zum Anlagevermögen zählt. Es wird somit in der Bilanz geführt und hat damit auch Einfluss auf die Höhe der Bilanzsumme. Somit lassen sich Maschinen & Co., die durch Mietkauf finanziert wurden, auch steuerlich abschreiben. Aus zivilrechtlicher Sicht besitzt der Mietkaufgeber – zum Beispiel ein Finanzdienstleister – zunächst einen Eigentumsvorbehalt. Dieser erlischt nach Zahlung der vereinbarten letzten Rate automatisch. Der Mietkäufer kann die Maschine ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verhandlungen nutzen und ist nun auch zivilrechtlicher Eigentümer.