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So meistern Sie die ESG-Kriterien

So meistern Sie die ESG-Kriterien

Wie Unternehmen bei ESG-Kriterien auf Erfolgskurs bleiben

Beim Thema Nachhaltigkeit müssen Unternehmen zahlreiche Gesetze im Blick haben: Corporate Sustainability Reporting Directive, EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder European Sustainability Reporting Standards. Meist noch verbunden mit dem Zusatz, dass bisher nur Aktiengesellschaften und große Unternehmen davon betroffen sind. Doch künftig fällt auch eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen unter die EU-Richtlinie über die ESG-Berichterstattung, die teils noch völlig unvorbereitet sind. Zudem sorgt die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht für Modifikationen. Peter Rumpel, Nachhaltigkeitsberater der Deutschen Leasing, gibt einen Überblick über die Regelungen und wie Unternehmen Nachhaltigkeit erfolgreich angehen:

  • Welche ESG-Gesetze relevant sind und was sich aktuell ändert
  • Welche Chancen mit einer nachhaltigen Strategie verbunden sind
  • Wie Unternehmen Schritt für Schritt die ESG-Anforderungen meistern können und die Deutsche Leasing bei Bedarf die nachhaltige Transformation unterstützen kann

Die EU-Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung trifft immer mehr Unternehmen in Deutschland mit voller Wucht. Diese sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zwingt die Firmen dazu, Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) systematisch zu identifizieren, zu benennen – und zu managen. „Die grundlegenden ESG-Informationen, etwa die Klimabilanz, sollte jeder nennen können, wenn er von Kunden oder anderen größeren Kooperationspartnern innerhalb der Lieferkette gefragt wird“, sagt Rumpel. Erst im Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (EU-Richtlinie 2022/2462) verabschiedet. Dabei setzt der Entwurf nahezu eins zu eins um. „Zwar nimmt das Gesetz viele kleine und mittelgroße Unternehmen von der Berichtspflicht aus, aber viele von ihnen werden berichten müssen, weil Kunden entsprechende Angaben verlangen“, sagt Peter Rumpel.

Nachhaltigkeit betrifft praktisch jedes Unternehmen. Wo und wie sollen sie anfangen? Wie übersetzen sie ihr Geschäft in Zahlen und Daten zu ESG-Kriterien und wie leiten sie eine Strategie daraus ab?

Klar ist derzeit vor allem eines: Ein Großteil der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland hat enormen Aufhol- und damit Handlungsbedarf. Gerade dem Mittelstand setzen die Pflichten zum Nachhaltigkeitsreporting zu: So fühlen sich laut einer im März 2023 veröffentlichten Erhebung des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens PwC rund drei Viertel der Mittelständler hierzulande von den ambitionierten Transparenz- und Berichterstattungspflichten überfordert. Zwar haben immerhin 63 Prozent der 160 befragten Unternehmen erste Analysen zur ESG-Berichterstattung gestartet. Doch nur sechs Prozent konnten diese auch abschließen. Und die Defizite beginnen schon bei der Erfassung der Erfolge ihrer Maßnahmen: Lediglich ein Viertel der Unternehmen misst beispielsweise systematisch Fortschritte von Nachhaltigkeitsinitiativen.

Diesen alarmierenden Status-Quo bestätigen auch Beobachtungen der Deutsche Leasing: „Viele Kunden, mit denen ich spreche, wissen, dass neue Anforderungen auf sie zukommen, mussten vielleicht auch schon ihrer Bank oder großen Kunden Fragen zu ihrer Nachhaltigkeit beantworten“, sagt Peter Rumpel, „aber die meisten stehen noch ganz am Anfang.“ Rumpel ist zertifizierter Corporate Sustainable Finance Advisor und einer von drei Nachhaltigkeitsberatern in einem neuen Team, das die Deutsche Leasing eigens aufgebaut hat, um ihre Kunden bei der nachhaltigen Transformation zu begleiten.

So meistern Sie die ESG-Kriterien
Bildquelle: iStock, gpointstudio

Die richtige Einstellung: ESG-Kriterien als Chance betrachten

Allen voran versucht die Nachhaltigkeitsberatung der Deutschen Leasing zu vermitteln, dass nachhaltiges Wirtschaften eine Chance ist: „Ich bin überzeugt davon, dass der Markt für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen in den kommenden Jahren stark wachsen wird. Je früher Unternehmen ihr Geschäftsmodell auf die Probe stellen, und prüfen, ob es auch in einer nachhaltigeren Zukunft noch tragfähig ist, desto besser“, sagt Rumpel. Hinzu kommt, dass der Druck von der gesellschaftlichen wie auch der regulatorischen Seite wächst. So fragen Kunden und Geschäftspartner immer öfter nach den Bemühungen in Sachen Umweltschutz und gesellschaftliches Engagement. Und Banken sind nach der 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) inzwischen sogar dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken ihrer Kunden zu erfassen und zu bewerten – unabhängig davon wie groß oder klein das Unternehmen ist.

Ein guter erster Schritt: Die Klimabilanz

Wer Klimaziele verfolgen und sich verbessern möchte, braucht zunächst mal einen Überblick darüber, welche Treibhausgasemissionen das eigene Unternehme wo verursacht. „Eine Klimabilanz ist deshalb ein guter erster Schritt, um zu sehen, wo man steht“, sagt Rumpel. Der Aufwand ist überschaubar, zudem gibt es viele Tools und Dienstleister, die dabei unterstützen. Wichtig sei, dabei nicht nur auf die direkt verursachten Emissionen zu schauen, etwa durch die Nutzung fossiler Brennstoffe, sondern auf alle drei sogenannten Scopes:

  • Scope 1: Direkt erzeugte Emissionen aus dem eigenen Betrieb.
  • Scope 2: Indirekte Emissionen, etwa durch den Einkauf von Strom.
  • Scope 3: Alle anderen indirekten Emissionen, die durch Aktivitäten in der Wertschöpfungskette entstehen.

Ist alles dokumentiert, haben Unternehmen einen guten Startpunkt, um Hebel zu finden, mit denen sie ihren CO2-Fußabruck verringern können. Eine erste und schnell wirksame Maßnahme könne zum Beispiel der Abschluss eines Ökostromtarifs sein.

Maßgebliche eigene ESG-Themen identifizieren: Die Wesentlichkeitsanalyse

Als nächster Schritt empfiehlt sich eine sogenannte „Wesentlichkeitsanalyse”. Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre individuellen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen angemessen identifizieren und adressieren. Für Rumpel ist das „die Grundlage für eine umfassendere Nachhaltigkeitsstrategie“, denn sie fasst den Blick deutlich weiter als die Klimabilanz. Zur Vorbereitung der Wesentlichkeitsanalyse empfiehlt er zudem, ein Ambitionsniveau festzulegen, das vorgibt, inwieweit etwa das Geschäftsmodell mit Blick auf die Transformation hin zu einer dekarbonisierten Wirtschaft angepasst werden muss. Ebenso definiert es, wo ein Unternehmen sich im Vergleich zu seinen Wettbewerbern im Bereich der Nachhaltigkeit positioniert. So kann die folgende Wesentlichkeitsanalyse die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft betrachten, sowie die Chancen und Risiken, die aus allen drei Säulen der Nachhaltigkeit auf das Unternehmen wirken. Falls diese Faktoren wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen haben können, müssen sie im Bericht erwähnt und bewertet werden.

Hinweise zum Vorgehen für berichtspflichtige Unternehmen sind in den European Sustainability Reporting Standards formuliert. Kleineren Unternehmen bieten freiwillige Standards wie die Global Reporting Initiative oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex Orientierung. Bei dieser umfangreichen Analyse hilft es, Expertinnen und Experten zur Seite zu haben, die mit einem erfahrenen Netzwerk unterstützen können.

Für die Außenwirkung: ESG-Ratings und Zertifikate

Wie so oft: Die beste Nachhaltigkeitsstrategie und die größten Anstrengungen sind nichts wert, wenn sie nicht kommuniziert werden. Ergänzend zu einem Nachhaltigkeitsbericht können dabei auch Ratings oder Zertifikate über die Erfüllung der ESG-Kriterien helfen. Diese gibt es inzwischen von verschiedenen Anbietern, darunter etwa Wirtschaftsauskunfteien wie auch auf Nachhaltigkeit spezialisierte Agenturen. Der Vorteil eines solchen Labels: Es dokumentiert die Nachhaltigkeitsanstrengungen nach einem vergleichbaren Standard und hilft so dabei, die Bürokratie, die mit ESG-Kriterien zweifellos verbunden ist, auf ein erträgliches Maß zu reduzieren – aber vor allem zeigt es potenzielle Verbesserungen auf. „Die Deutsche Leasing hat sich etwa von EcoVadis zertifizieren lassen“, sagt Rumpel. EcoVadis ist ein unabhängiger Dienstleister, der Unternehmen auf der Grundlage ihrer Nachhaltigkeitsleistung in vier übergeordneten Kategorien bewertet: Umwelt, Arbeitsbedingungen, Ethik und nachhaltige Beschaffung.

Wer weiterführende Informationen oder eine individuelle Beratung zur Erarbeitung und Umsetzung eine ganzheitlichen Nachhaltigkeits- und Klimastrategie benötigt, sollte jetzt aktiv werden: „Sie können uns über unsere Homepage, den Vertrieb der Deutschen Leasing oder die Firmenkundenberater der Sparkassen anfragen und dann gehen wir mit den Kunden ins Gespräch“, ergänzt Rumpel, der die Aufgabe der Nachhaltigkeitsberatung vor allem darin sieht, den Unternehmen bei ihren ersten Schritten bei dem komplexen Thema der Umsetzung der ESG-Kriterien zur Seite zu stehen.

Die wichtigsten Gesetze bzgl. ESG-Kriterien und für wen sie gelten:

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive ab, die seit 2017 einen kleinen Kreis an Unternehmen verpflichtete, auch über nicht finanzielle Kennzahlen zu berichten. Mit der CSRD wurde der Kreis deutlich erweitert. Betroffen sind in Deutschland ca. 15.000 Unternehmen, die zwei dieser drei Kriterien erfüllen: Mehr als 250 Beschäftigte, 25 Millionen Euro Bilanzsumme oder 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Sie müssen nun nach vorgeschriebenen Standards Kennzahlen zu Energie- und Ressourcenverbrauch, Arbeitsschutz und Co. (ESRS) veröffentlichen. Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2024 den Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Um­set­zung der EU-Richt­li­nie (Cor­po­rate Sus­tai­na­bi­lity Re­por­ting Di­rec­tive, kurz CSRD) verabschiedet und brachte die­sen in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG): Nach und nach verpflichtet es immer mehr Unternehmen, nachzuweisen, dass in ihrer Lieferkette Umweltschutz und Menschenrechte geachtet werden. Ab Januar 2024 gehören dazu sämtliche Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Kleinere Unternehmen sind bereits mittelbar betroffen, etwa wenn sie von berichtspflichtigen Kunden aufgefordert werden, entsprechende Informationen anzugeben. Die EU hat im Juli 2024 die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) veröffentlicht. Die Bundesregierung plant, den Geltungsbereich des deutschen Lieferkettengesetzes zu reduzieren, in dem sie dieses durch die kürzlich verabschiedete EU-Richtlinie ersetzt. Laut der EU-Richtlinie müssen zunächst nur Unternehmen mit 5000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro aktiv werden, um Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette zu vermeiden. Damit wären aktuell deutlich weniger Unternehmen in Deutschland betroffen. Unternehmen mit 3000 Beschäftigten und einem Gesamtumsatz von über 900 Millionen Euro mehr wären von der Richtlinie erst ab Juli 2028 betroffen. Im Juli 2029 wird die EU-Richtlinie ihren vollen Umfang erreichen und Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro erfassen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im September 2024 steht noch nicht final fest, wie Deutschland die EU-Richtlinie umsetzt.   

EU-Umwelt-Taxonomie: Eine nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft gibt es nicht zum Nulltarif. Mit Taxonomie versucht die EU deshalb, gezielt Geldströme in nachhaltige Investitionen zu lenken. Die Verordnung definiert ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und soll hauptsächlich Finanzmarktakteuren Leitlinien für Investitionen an die Hand geben. Immerhin 93 Prozent der Industrieunternehmen machten 2023 Angaben gemäß der EU-Taxonomie. Im Vorjahr waren es 86 Prozent, wie eine Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC zeigt. 

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