4. Mitarbeitende binden
Bei vielen Arbeitnehmern ist ein Dienstwagen, der auch zu privaten Zwecken genutzt werden kann, Teil der Vergütung. Und die sollte möglichst attraktiv sein, sowohl finanziell als auch in Sachen Modellauswahl und Technologie. Weil die private Nutzung von Dienstwagen bei Elektroautos nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises, beziehungsweise mit 0,5 Prozent bei Modellen über 60.000 Euro, als geldwertem Vorteil besteuert wird, bleiben sie für die Fahrer kostenmäßig die bessere Wahl. Gegenüber einem Prozent des Bruttolistenpreises bei Benzin- oder Dieselfahrzeugen ist die zu versteuernde Summe bei E-Autos deutlich geringer. Hinzu kommt, dass Stromer inzwischen die Nische verlassen haben und zu den Top-Modellen der Hersteller gehören. Laut Zahlen von Dataforce wird die Modellvielfalt im Jahr 2023 noch einmal deutlich steigen. 2021 und 2022 zählte die Branchenberatung jeweils 31 Neuerscheinungen. In diesem Jahr werden mit 72 neuen vollelektrischen Modellen mehr als doppelt so viele erwartet. Das heißt: Auch wer seinen Mitarbeitern die neueste Technik anbieten möchte, wird an Elektroautos also nicht vorbeikommen.